Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

K-I-Soft IT&Holding GmbH  ·  Stand: Mai 2026  ·  Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln IT-Beratungs- und Software-Entwicklungsdienstleistungen der K-I-Soft IT&Holding GmbH (nachfolgend «K-I-Soft») gegenüber Geschäftskunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Sie gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen, sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1. Geltungsbereich

Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des Schweizer Obligationenrechts. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht abgeschlossen.

Anderslautende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn K-I-Soft ihnen schriftlich zustimmt.

2. Leistungsgegenstand und Vertragsschluss

K-I-Soft erbringt insbesondere folgende Leistungen: IT-Beratung, Software-Architektur, Entwicklung kundenspezifischer Software, Cloud-Engineering (insbesondere auf AWS) sowie technische Begleitung von Projekten.

Angebote von K-I-Soft sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Datum gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt K-I-Soft rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung und benennt eine projektverantwortliche Person.

Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine entsprechend und können zu Mehraufwand führen, der gesondert in Rechnung gestellt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Leistungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz oder zu einem schriftlich vereinbarten Festpreis erbracht. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen werden bei Aufwandsverträgen monatlich gestellt, bei Festpreisverträgen nach Erreichen vereinbarter Meilensteine. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach Art. 104 OR.

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Spesen werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

5. Liefer- und Leistungsfristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Mitwirkungspflichtverletzungen des Auftraggebers oder durch Drittparteien (zum Beispiel Cloud-Anbieter) sind K-I-Soft nicht zuzurechnen.

6. Abnahme

Bei Festpreis-Werkleistungen prüft der Auftraggeber das Arbeitsergebnis innert zehn Arbeitstagen nach Lieferung. Wesentliche Mängel sind schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Mängelrüge oder wird das Arbeitsergebnis produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Rechte am Arbeitsergebnis

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an dem individuell für ihn entwickelten Arbeitsergebnis ein nicht ausschliessliches, übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Vorbestehendes Know-how, allgemeine Konzepte, Methoden, Werkzeuge und wiederverwendbare Bibliotheken von K-I-Soft verbleiben bei K-I-Soft. K-I-Soft darf generische Lösungsbausteine, die im Rahmen des Auftrags entstehen, in anderen Projekten weiterverwenden.

Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags. Diese Pflicht besteht während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende fort.

Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

9. Gewährleistung

K-I-Soft erbringt ihre Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Form- und fristgerecht gerügte Mängel behebt K-I-Soft innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung.

Für vom Auftraggeber gelieferte oder vorgegebene Materialien, Schnittstellen, Drittsysteme und Betriebsumgebungen wird keine Gewähr übernommen.

10. Haftung

K-I-Soft haftet für nachgewiesene direkte Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, höchstens in der Höhe des Vergütungsvolumens, das der Auftraggeber für die betroffene Leistung in den letzten zwölf Monaten an K-I-Soft bezahlt hat.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschaden oder Geschäftsunterbrechung ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Ansprüche verjähren zwölf Monate nach Kenntnis des Schadens und der ersatzpflichtigen Person.

11. Keine Rechts- oder Regulierungsberatung

K-I-Soft erbringt technische und architektonische Beratungs- und Entwicklungsleistungen. Diese Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Regulierungsberatung dar und ersetzen weder eine anwaltliche noch eine behördliche Beurteilung. Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der für ihn geltenden Gesetze, Standards und vertraglichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

Hinweise auf Frameworks, Standards oder regulatorische Anforderungen (zum Beispiel nDSG, DSGVO, DORA, ISO 27001) dienen der fachlichen Orientierung und nicht der Rechtsberatung.

12. Datenschutz

K-I-Soft verarbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Werden Personendaten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV) ab.

13. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit der Auftragsbestätigung beziehungsweise mit Beginn der Leistungserbringung und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Dauerschuldverhältnisse (zum Beispiel Wartung, Betrieb, Retainer) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Wichtige Gründe sind insbesondere die wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung, ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei.

Nach Beendigung des Vertrags bleiben insbesondere folgende Bestimmungen wirksam: Rechte am Arbeitsergebnis, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz, anwendbares Recht und Gerichtsstand.

14. Abtretung

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von K-I-Soft auf Dritte übertragen.

K-I-Soft darf den Vertrag im Rahmen einer Reorganisation, Fusion oder Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein verbundenes oder erwerbendes Unternehmen übertragen. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig schriftlich informiert.

15. Gesamte Vereinbarung und Verzicht

Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zum jeweiligen Auftrag und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum gleichen Gegenstand.

Verzichtet eine Partei nicht oder verspätet auf die Geltendmachung eines Rechts aus diesem Vertrag, liegt darin kein Verzicht auf dieses oder andere Rechte.

16. Schlussbestimmungen

Unterauftragnehmer: K-I-Soft darf für die Leistungserbringung Subunternehmer und Cloud-Dienste (insbesondere AWS) beiziehen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

Höhere Gewalt: Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses.

Änderungen und Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen oder elektronisch dokumentierten Bestätigung beider Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bern, Schweiz.